REISEBEDINGUNGEN DER ABENDROT REISEN GMBH
Sehr geehrter Kunde,
ab dem 01.07.2018 müssen wir Sie vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen, unserem Angebot und diesen Reisebedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 haben wir in unseren Katalogen bzw. auf unserer Website, das dafür vorgeschriebene Formblatt hinterlegt bzw. beigefügt und in unseren Angeboten die gesetzlich notwendigen vorvertraglichen Informationen integriert.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns, der Abendrot Reisen GmbH (im Folgenden ABENDROT-REISEN genannt) als verantwortlichem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Darüber hinaus gelten bei regulären Linienflügen mit internationalen Fluggesellschaften die jeweiligen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Diese Bedingungen stehen Ihnen auf Anfrage oder auf unserer Website zur Verfügung.
Bitte lesen Sie daher vor Ihrer Buchung aufmerksam unsere Reisebedingungen, denn sie regeln die zwischen Ihnen und ABENDROT-REISEN entstandenen vertraglichen Beziehungen.
Zur Absicherung Ihrer persönlichen Reiserisiken empfehlen wir jedem Reisenden unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- sowie einer Reisekrankenversicherung mit Übernahme der Rücktransportkosten eines Krankentransportes.
Reisebedingungen
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie ABENDROT-REISEN den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an und bestätigen uns dabei zugleich Ihre Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen Informationen. Die Anmeldung ist über die ABENDROT-REISEN Website www.abendrot-reisen.de, über das dort zur Verfügung gestellte Anmeldeformular, oder telefonisch, schriftlich per E-Mail, oder per Telefax möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder/Gruppenleiter auch für alle in dessen Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Grundlage Ihrer Reiseanmeldung sind die Reiseausschreibung im Reiseprospekt, Flyer, in unserem Angebot bzw. auf unserer Webseite www.abendrot-reisen.de.
Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme durch ABENDROT-REISEN zustande. ABENDROT-REISEN wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung erklären. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt noch keine Annahme des Pauschalreisevertrags dar. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt, oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält. Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und ABENDROT-REISEN ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von ABENDROT-REISEN vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. ABENDROT-REISEN ist während dieser Zeit an dieses Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage ausdrücklich schriftlich, oder stillschweigend (Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises) die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Pauschalreisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande.
Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung/Sicherungsschein
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises gemäß §651 r BGB iVm Art.252 EGBGB sofort fällig. Für Buchungen mit Linienflügen zu speziellen Sondertarifen und tagesaktuellen Preisen ist eine Anzahlung von 35% fällig. Für Buchungen bis zum 31.12.2021, die während der bestehenden Pandemischen Notlage getätigt werden, gestattet ABENDROT-REISEN auf die Anzahlung bis zum 35.Tag vor Abreise zu verzichten.
Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen erwartet ABENDROT-REISEN den Geldeingang zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD, benötigt ABENDROT-REISEN (ggf. über Ihren Gruppenleiter) ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung. Soweit wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, sind wir bei Nichtleistung der Anzahlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 a) zu belasten. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über ABENDROT-REISEN vermittelten Versicherung fällig.
Die Restzahlung wird 35 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Bitte beachten Sie unbedingt den mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermin für die Restzahlung auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Kündigung Ihrer Reise zur Folge haben. Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Fälligkeitstermin nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt ABENDROT-REISEN dies zur Kündigung des Pauschalreisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. ABENDROT-REISEN ist dazu berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen.
Haben Sie Ihre Reise erst 35 Tage vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein zu erfolgen.
Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein. Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat ABENDROT-REISEN eine Insolvenzversicherung bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/533-0, Fax 0611/ 533-4500, E-Mail: ruv@ruv.de abgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von ABENDROT-REISEN und geht Ihnen mit der Reisebestätigung zu.
3. Reiseprogramm und Reisepreis
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im ABENDROT-REISEN Prospekt, Flyern, unserer Webseite, dem Schriftlichen Angebot an den Gruppenleiter sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die Reisepreise basieren auf den z.Zt. der Reiseausschreibung geltenden Beförderungstarifen und Wechselkursen. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden Programm angegeben. Eintrittspreise in Museen, Kirchen, oder zu kulturellen Veranstaltungen wie Theater- oder Musicalaufführungen sind nicht in den Reisepreis eingeschlossen, sondern müssen vor Ort von Ihnen bezahlt werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Die Kosten für Nebenleistungen wie z.B. zur Besorgung von Visa gehen — sofern nicht anders angegeben — zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet. Sollte der Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. in Ausnahmefällen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Buchungsstelle (Gruppenleiter). Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab 14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie Ihren Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. Im eigenen Interesse bitten wir Sie den Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam auf deren Richtigkeit zu überprüfen.
4. Reiseprogrammänderung
a) vor Vertragsschluss
Die Prospektangaben sind für ABENDROT-REISEN bindend, soweit sie Grundlage des Pauschalreisevertrages geworden sind. ABENDROT-REISEN behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die ABENDROT-REISEN Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei Rundreisen sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des Straßen- oder Schiffsverkehrs, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Dies gilt auch für kurzfristige Änderungen, die aufgrund von epidemischen, pandemischen Notlagen von Behörden angeordnet werden, über die jeweiligen Auswärtigen Ämter als Reisewarnung veranlasst sind, oder aufgrund von Sicherheitserwägungen von Abendrot Reisen und den lokalen Agenturen getroffenen Entscheidungen zum Schutze der Reisenden und des begleitenden Personals. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit entscheidet allein ABENDROT-REISEN bzw. die beauftragte lokale Agentur.
Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist ABENDROT-REISEN verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
b) nach Vertragsschluss
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, behält sich ABENDROT-REISEN ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. §651 f Abs.2 BGB unerheblich sind. Dies gilt auch für kurzfristige Änderungen, die aufgrund von epidemischen, pandemischen Notlagen von Behörden angeordnet werden, über die jeweiligen Auswärtigen Ämter als Reisewarnung veranlasst sind, oder aufgrund von Sicherheitserwägungen von Abendrot Reisen und den lokalen Agenturen getroffenen Entscheidungen zum Schutze der Reisenden und des begleitenden Personals, soweit diese nicht erheblich sind. Kann ABENDROT-REISEN die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung (z.B. die Streckenführung von Flügen, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge, Änderungen der Fahr- und Flugpläne, oder Reiseroute), oder nur unter Abweichung von einer zwischen ABENDROT-REISEN und Ihnen gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist ABENDROT-REISEN berechtigt, Ihnen vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung, oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Sie haben in einem solchen Fall mit Zugang unseres geänderten Vertragsangebotes binnen 7 Tagen das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Rücktrittspauschale zurückzutreten, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Über diese Frist klären wir Sie in dem Änderungsangebot ausdrücklich auf. Daher gilt die angebotene Vertragsänderung als angenommen, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser gesetzten Frist mitteilen, dass Sie kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten möchten, oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen.
Die geänderte Leistung tritt dann an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.
5. Rücktritt, Umbuchung, Vertragsübertragung, Namensänderung durch den Reisenden
a) Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt ABENDROT-REISEN Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ABENDROT-REISEN.
Treten Sie vom Pauschalreisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann ABENDROT-REISEN angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von ABENDROT-REISEN insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristvermarktungsmöglichkeiten für Gruppen-Reisen mit Linienflügen berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen.
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die ABENDROT-REISEN im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:
- bis zum 35. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
- ab dem 34. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
- ab dem 21. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises
Für Transfers sowie weitere fakultativ dazu gebuchte Leistungen (wie z.B. zusätzliche Mahlzeiten während der Reise) betragen die Rücktrittspauschalen ab 7 Tage vor Abreise 90 % des Reisepreises. Bei Beförderungswunsch in der Businessclass betragen die Rücktrittspauschalen ab 7 Tage vor Abreise 95%.
ABENDROT-REISEN behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ABENDROT-REISEN nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ABENDROT-REISEN verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.
Storniert bei einer gebuchten Doppelbelegung des Hotelzimmers eine Person bis zum 35.Tag vor Reiseantritt, wird für die stornierte Person die unter 5.a) ausgewiesene Rücktrittspauschale fällig. Die verbleibende Person wird in dem gebuchten Raum auf den entsprechenden Einzelbelegungspreis umgebucht. Ab dem 34. Tag vor Reiseantritt wird für die stornierte Person die unter 5.a). ausgewiesene Rücktrittspauschale fällig, für die verbleibende Person ändert sich der bereits bestätigte pro Person Preis nicht.
Abweichend von Ziffer 5.a) kann ABENDROT-REISEN keine Entschädigung verlangen, wenn an einem der Bestimmungsorte oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
b) Umbuchung
Umbuchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des Rundreiseprogramms, oder der Beförderungsart. Sie gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.
c) Vertragsübertragung gemäß § 651e BGB:
Bis zum Reisebeginn d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die ABENDROT-REISEN zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. ABENDROT-REISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst ABENDROT-REISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, insbesondere für die Änderung der Flugtickets und Gebühren der jeweiligen Leistungsträger Diese Mehrkosten sind nur zu zahlen, wenn Sie entstanden und Ihnen von ABENDROT-REISEN Ihnen nachgewiesen sind. ABENDROT-REISEN berechnet Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100 pro Person.
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen.
d) Namensänderung
Bei Reiseanmeldung muss ABENDROT-REISEN Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeter Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch ABENDROT-REISEN sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erhebt ABENDROT-REISEN 100,- EUR Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise an.
6. Rücktritt und Kündigung durch ABENDROT-REISEN
ABENDROT-REISEN kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Pauschalreisevertrag kündigen:
a) bis 36 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der ABENDROT-REISEN Ausschreibung und in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch ABENDROT-REISEN nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. ABENDROT-REISEN behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die ABENDROT-REISEN aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ABENDROT-REISEN von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
c) verhaltensbedingt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches bei sich führen, oder dieses versuchen; ferner, wenn Sie Drogen konsumieren oder bei sich führen, bzw. Straftaten während der Reise begehen. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Vorliegens eines Versuches der vorgenannten Handlungen vor.
d) Wenn Sie unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC stehen.
7. Kündigung des Pauschalreisevertrages wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Wird ABENDROT-REISEN vor Reiseantritt infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung und Erfüllung Ihres Pauschalreisevertrages gehindert, kann ABENDROT-REISEN unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt Ihnen gegenüber erklären. ABENDROT-REISEN zahlt dann den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurück. ABENDROT-REISEN behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
8. Gewährleistung
a) Mängelanzeige/Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so haben Sie ABENDROT-REISEN den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt Ihre Rechte auf Minderung und Schadensersatz geltend zu machen.
Sie haben ABENDROT-REISEN eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig, oder wird durch ABENDROT-REISEN verweigert. ABENDROT-REISEN kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an ABENDROT-REISEN richten:
ABENDROT Reisen GmbH
Ascherhäuser Feld 1
37081 Göttingen
Tel. 0551- 40170657
Fax. 0551- 29145367
Email: info@abendrot-reisen.de
Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen an Ihren Reisevermittler/Gruppenleiter außerhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbare Weitergabe an ABENDROT-REISEN zur zügigen Bearbeitung Ihres Abhilfeverlangens nicht gewährleistet ist. Reiseleiter, lokale Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von ABENDROT-REISEN nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen ABENDROT-REISEN anzuerkennen.
b) Minderung des Reisepreises, § 651 m BGB Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
c) Kündigung des Pauschalreisevertrages, § 651 l BGB
Leistet ABENDROT-REISEN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten der Rückbeförderung hat ABENDROT-REISEN zu tragen. Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von ABENDROT-REISEN betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.
d) Schadensersatz, § 651 n BGB
Verletzt ABENDROT-REISEN schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist ABENDROT-REISEN Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
9. Verjährung
Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651j BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.
10. Haftung von ABENDROT-REISEN
ABENDROT-REISEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von ABENDROT-REISEN herausgegebenen Prospekten, die von ABENDROT-REISEN Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
11. Beschränkung der Haftung
a) vertraglich
Die vertragliche Haftung von ABENDROT-REISEN ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von ABENDROT-REISEN herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit ABENDROT-REISEN für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) gesetzlich
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen ABENDROT-REISEN ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit ABENDROT-REISEN vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.
c) für Fremdleistungen
ABENDROT-REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von ABENDROT-REISEN lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).
12. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
ABENDROT-REISEN steht dafür ein, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vorvertraglich sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann. auch Ihr Reisevermittler/Gruppenleiter veranlassen (§651v Abs.1 Satz 1 BGB). Diese Unterrichtung ist unter einer Pandemischen Notlage aufgrund der Vielzahl von sich ständig dynamisch ändernden Bedingungen für Einreiseformalitäten und ggfls. Quarantäne-Regelungen seitens Abendrot-Reisen sorgfältig und tagesaktuell recherchiert, gleichwohl ist der Reisende aufgefordert durch Zeitablauf, die seitens Abendrot-Reisen gelieferte Information bis zu seinem Reiseantritt auch selbstständig erneut zu überprüfen bzw. kurzfristig vor Reiseantritt seitens Abendrot-Reisen sich deren Fortbestand und Richtigkeit bestätigen zu lassen. Jeder Reisende (auch Kinder) aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Reisen in Europa. ABENDROT-REISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ABENDROT-REISEN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ABENDROT-REISEN die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch ABENDROT-REISEN bedingt sind. Sollten Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstige Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass Sie deshalb an der Reise gehindert sind, so kann ABENDROT-REISEN den Transport bzw. Weitertransport ohne Ausgleichspflicht verweigern und Sie mit den entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5.a) dieser Reisebedingungen belasten. Ihnen steht in diesem Fall das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, von Ihnen Einreisegebühren, oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung ABENDROT-REISEN für alle Passagiere übernommen hat, so ist ABENDROT-REISEN berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten Ihnen weiterzubelasten.
13. Versicherungen
Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherungen sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungs- beschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.
14. Beförderungsausschlüsse und -beschränkungen
14.1 Gäste unter 18 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson von mindestens 18 Jahren zum Zeitpunkt des Reiseantritts reisen, die im gleichen Hotelzimmer oder in einem benachbarten Hotelzimmer reist. Die Begleitperson muss sich ausdrücklich dazu bereit erklären, die Verantwortung für die Gäste unter 18 Jahren zu übernehmen. Unbegleitete Flüge und Hotelaufenthalte sind für Reisende unter 16 Jahren nicht in allen Destinationen erlaubt. Bitte sprechen Sie hierzu mit unserem Reservierungsteam.
14.2. Schwangere, die die 23. Schwangerschaftswoche erreicht haben, werden nicht befördert, sofern es die jeweiligen Beförderungsbedingungen der gewählten Fluggesellschaft so vorschreiben. Schwangere, auch vor der 23. Woche, müssen ein englischsprachiges, ärztliches Attest über die Reisefähigkeit und den Geburtstermin vorlegen können. ABENDROT REISEN haftet nicht für eventuelle Schwangerschaftskomplikationen, die während des Fluges auftreten.
14.3 Die Reiseangebote von ABENDROT-REISEN sind grundsätzlich nicht barrierefrei und daher für Reisende mit körperlichen oder medizinischen Problemen oder eingeschränkter Mobilität, die eine spezielle Behandlung erfordern, nicht empfehlenswert. Gleichwohl ist ABENDROT-REISEN bemüht auch Reisenden mit eingeschränkter Mobilität Zugang zu bestimmten Reisen zu ermöglichen. Reisende mit eingeschränkter Mobilität haben ABENDROT REISEN bei der Buchung darauf hinzuweisen. ABENDROT REISEN hat sodann das Recht, Reisende zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von ABENDROT REISEN aus geistigen oder körperlichen Gründen keine Reise antreten sollten, oder die eine Versorgung benötigen, die ABENDROT REISEN nicht gewährleisten kann. Dies gilt auch bei begründetem Verdacht einer Corona-Infektion bzw. dem Status als Kontaktperson Nr.1 bei einer positiven getesteten Person. ABENDROT REISEN behält sich vor, Testnachweise bzw. Impfnachweise vor Reiseantritt zu kontrollieren, soweit diese für die Einreise in die entsprechenden Zielgebiete verlangt werden. Jeder beeinträchtigte Passagier muss sich selbst versorgen können. Passagiere, die dazu nicht in der Lage sind (bspw. nicht selbständig essen, sich an- und ausziehen oder an Evakuierungsmaßnahmen teilnehmen können), müssen die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihnen während der Reise in allen Dingen behilflich sein kann. Rollstühle sind von den Passagieren selbst mitzubringen und sollten klein und faltbar sein. Mobilitätseingeschränkte Gäste erhalten wichtige Informationen zu den gewählten Hotels und Beförderungsmitteln bei der ABENDROT REISEN Reservierung.
14.4 Aufgrund der von der US Regierung ausgestellt vom Büro für ausländische Asset Kontrolle („OFAC“) erlassenen Sanktionen gegenüber Länder wie Nordkorea, Kuba, Iran und Syrien, ist es US-amerikanischen Fluggesellschaften nicht gestattet, Geschäfte mit den vorgenannten Staaten und deren Bürgern abzuschließen. Daher ist es Geschäftspolitik von ABENDROT REISEN, Bürgern der genannten Staaten die Buchung und Beförderung auf Flügen der US Airlines generell zu untersagen, es sei denn, diese können einen gültigen Aufenthaltstitel als Einwohner eines nicht sanktionierten Staates vorweisen und ihre Reise sowie anfallende persönliche Ausgaben aus Mittel bestreiten, die von einer niedergelassenen Bank in einem nicht sanktionierten Staat stammen.
15. Datenschutz
Sie stellen ABENDROT-REISEN im Rahmen Ihrer Buchung personenbezogene Daten zur Verfügung, die ABENDROT-REISEN zur Abwicklung der Reise benötigt. ABENDROT-REISEN wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. ABENDROT-REISEN nutzt Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge, Anforderungen und Wünsche und ggfls. zu Zwecken der eigenen Marktforschung. Nur dann, wenn Sie ABENDROT-REISEN zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt ABENDROT-REISEN diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke. ABENDROT-REISEN weist darauf hin, dass ABENDROT-REISEN Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse zum gelegentlichen Versand von Informationen, z.B. Newsletter per E-Mail und/oder per Post verwendet. Die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung dieser Informationen erfolgt nur, wenn Sie die Zusendung über eine ABENDROT-REISEN Internetseite angefordert haben oder auf Ihrem Anmeldeformular diesem zugestimmt haben. Der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke können Sie jederzeit widersprechen, indem Sie den Versand der Informationen abbestellen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermittelt ABENDROT-REISEN Ihre Daten nicht an Dritte. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.ABENDROT-REISEN.de.
16. Information über Verbraucherstreitbeilegung
ABENDROT-REISEN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass ABENDROT-REISEN nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für ABENDROT-REISEN verpflichtend würde, informiert ABENDROT-REISEN die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. ABENDROT-REISEN weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
17. Gerichtsstand/Rechtswahl
Gerichtsstand für Klagen gegen ABENDROT-REISEN ist Göttingen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und ABENDROT-REISEN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen ABENDROT-REISEN im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB
Reiseveranstalter ist:
Abendrot Reisen GmbH
Ascherhäuser Feld 1
37081 Göttingen
Tel. 0551- 40170657
Fax. 0551- 29145367
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